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Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit Entscheidungen für eine Person trifft. Sie bezieht sich auf Bankangelegenheiten, Post und Telefon, die Vertretung vor Gericht, die Vermögenssorge, gesundheitliche oder Pflegeentscheidungen sowie Aufenthalt und Wohnung. Sie kann also für jeden Lebensbereich Anwendung finden. Viele gehen davon aus, dass automatisch Ehepartner oder Familie diese Aufgabe übernehmen können, was jedoch nicht zutrifft. Es empfiehlt sich, sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Patientenverfügung zu erstellen, denn ohne Vorsorgevollmacht kann die Patientenverfügung nicht von der gewünschten Person umgesetzt werden. Die Wünsche des Betroffenen werden in der Patientenverfügung festgelegt. Diese darf dann von einer oder mehreren Vertrauenspersonen gelesen werden, sobald sie die Vorsorgevollmacht erhalten haben. Die Vorsorgevollmacht regelt also im Voraus, wer im Bedarfsfall welche Entscheidungen trifft.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Ohne diese Vollmacht könnte eine unbekannte Person Entscheidungen treffen, was das Vertrauen der kranken Person gefährden würde. Mit der Vorsorgevollmacht kann sichergestellt werden, dass eine vertraute Person die Entscheidungen trifft, was der kranken Person ein besseres Gefühl gibt. Eine Vorsorgevollmacht sollte zusammen mit der Patientenverfügung ausgehändigt werden, da beide notwendig sind, um die Wünsche der kranken Person umzusetzen. Außerdem ermöglicht sie dir ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Darüber hinaus erspart man sich auch gerichtliche Verfahren zur Bestellung eines Betreuers. Hat man bereits einen Bevollmächtigten und tritt eine Betreuungsbedürftigkeit ein, liegt bereits eine Vorsorgevollmacht vor, kann der von dir bestimmte Bevollmächtigte sofort handeln, ohne weitere Maßnahmen.
Wie schreibe ich eine Vorsorgevollmacht?
Wenn man eine Vorsorgevollmacht schreibt, muss man viele Dinge vorher beachten. Als Erstes sollte man wissen, dass man eine Vorsorgevollmacht erst ab dem achtzehnten Lebensjahr selbstständig verfassen kann. Das ist gar nicht so schwer. Man hat sogar die Möglichkeit, sich einen Vordruck aus dem Internet herauszusuchen und diesen zu nutzen. Beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht wird als Erstes Ort, Datum, Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum angegeben – wie in einem Vertrag. Ebenfalls sollten von dem/der Bevollmächtigten im besten Fall Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum aufgeführt werden. Auch sollte der oder die Bevollmächtigte unterschreiben. Damit kann die bevollmächtigte Person beweisen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist und diese übernehmen möchte. Die Vorsorgevollmacht kann man jederzeit ändern, ebenso wie sie widerrufen werden kann.
bevollmächtigte Person
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Die Person, die die Vorsorgevollmacht von dir erhalten hat: Diese Person setzt deine Wünsche aus der Patientenverfügung um.
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Die betroffene Person: Die Person, die die Patientenverfügung mit ihren persönlichen Wünschen schreibt und die bevollmächtigten Personen für sich auswählt.